Kinderschutz


Alle Kinder haben gleiche Rechte und individuelle Bedürfnisse, auf die wir uns einstellen. Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Die Rechte (und Pflichten) der Kinder sind mit unseren gleichgestellt und werden wie unsere eigenen respektiert und von uns vorgelebt. Hierfür wurde von uns ein eigenes Kinderschutzkonzept verfasst, welches sich am SGB-VIII §8a und §47 orientiert und gerne jederzeit eingesehen werden kann.